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Beihilfe Bundesländer

Die Sicht der Kunden

„Wichtig ist uns neben der hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit eine hohe Genauigkeit sowie die Möglichkeit, auch später noch nachvollziehen zu können, warum ein einzelner Beleg bestimmte Ergebnisse liefert“
Christian Schmidt
Oberfinanzdirektion Koblenz
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle.

Optimierte Prozesse in der Dokumentenbearbeitung sorgen nicht nur für kürzere Durchlaufzeiten, sondern bergen auch ein Einsparpotenzial. In Zeiten kontinuierlich steigender Anforderungen sind dies wichtige Kriterien. So auch für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, welche die papierbasierten Prozesse der Beihilfeverarbeitung auf einen mandantenfähigen, weitgehend automatisierten Ablauf umstellen wollten. Hessen dagegen geht es darum, die bisher eingesetzte Software zur automatischen Dokumentenerkennung und Datenextraktion abzulösen.

Die Herausforderung

Die Beihilfe ist eine finanzielle Leistung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese berücksichtigungsfähig sind.

Als Vorreiter unter den Bundesländern agieren Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Sie haben im Jahr 2009 gemeinsam eine Ausschreibung durchgeführt, um eine Datenerkennungssoftware zu beschaffen. Ende August wurde nach einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zuschlag für die Klassifikations- und Erkennungssoftware der Firma Paradatec GmbH, die von dessen langjährigem Integrationspartner MBG Management Beratungsgesellschaft mbH implementiert wird, erteilt.

Die Sicht der Kunden

Aufgrund des weitgehend gleichartigen Beleggutes und der dadurch nahezu einheitlichen Klassifikations- und Erkennungsregeln gehen wir von einer vereinfachten Implementierung und damit niedrigeren Projektkosten aus“, erklärt Wolfgang Moors vom Regierungspräsidium Kassel.

Ein weiterer für uns essenzieller Gesichtspunkt ist die Möglichkeit, die Klassifikation und Extraktion selbst zu steuern. Wir wollten unabhängig vom Softwarehersteller bzw. Systemintegrator sein, um bei Bedarf selbst Anpassungen für neue Belegarten und deren Verarbeitung vornehmen zu können und damit die Folgekosten überschaubar zu halten“, begründet Uwe Amelungk vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen die Entscheidung.

Wichtig ist uns neben der hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit eine hohe Genauigkeit sowie die Möglichkeit, auch später noch nachvollziehen zu können, warum ein einzelner Beleg bestimmte Ergebnisse liefert“, resümiert Christian Schmidt von der Oberfinanzdirektion Koblenz – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle.

Weitere Informationen

Die vollständige Fallstudie kann hier heruntergeladen werden: Fallstudie Beihilfe (PDF, 220kB).

Aus der Presse

Einen Bericht über das Projekt aus der Zeitschrift eGovernment Computing (Ausgabe 8/9 - 2010) finden Sie hier (PDF, 100kB).